1. Grundsätze
Der Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags. Durch Erkrankungen, Fort- und Weiterbildung, Klassenfahrten, Unterrichtsgänge, Projekte etc. fallen Vertretungen an und diese
müssen organisiert werden. Das verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten, auch und gerade deswegen, müssen Regelungen für den Vertretungsunterricht getroffen
werden.
- Wichtige Voraussetzung für den Einsatz von Vertretungspersonal ist dessen pädagogische und fachliche Eignung, seine Fähigkeit und Bereitschaft zur Kooperation mit Schulleitung,
Lehrerkollegium und Eltern.
- Vertretungsunterricht sollte vorrangig von Lehrerinnen und Lehrern erteilt werden, die den Schülerinnen und Schülern bekannt sind.
- Im Vertretungsfall ist darauf zu achten, dass die Anzahl der Bezugspersonen, die in einer Gruppe unterrichten, möglichst gering gehalten wird.
- Die Abdeckung von Vertretungsunterricht über Mehrarbeit soll möglichst gering gehalten werden, um die zusätzliche Belastung der Kolleginnen und Kollegen zu begrenzen.
Ziel ist, die Qualität und die Kontinuität des Unterrichts trotz einer Vertretungssituation so weit wie möglich zu erhalten.
Das Konzept soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit für Kollegium und Eltern schaffen.
2. Vertretungen bei Erkrankung einer Lehrkraft
2.1. Notfallkonzept für den ersten Tag:
- Bei kurzfristigem Unterrichtsausfall am ersten Schultag werden Vertretungskräfte eingesetzt, mit denen die Schule entsprechende Verträge abschließt. Für diese Lehrkräfte werden die in den
Klassen eingesetzten Materialien bereitgestellt. Außerdem verfügt die Schule über eine Reihe von Arbeitsmaterialien, die auch an dieser Stelle sinnvoll eingesetzt werden können. Die Kolleginnen
der Parallelklassen und die Fachlehrerinnen des Jahrgangs sorgen dafür, dass die Vertretungslehrkraft möglichst schnell am begonnenen Thema weiterarbeiten kann.
Sollte sich am ersten Tag keine Vertretungskraft finden lassen, werden folgende Regelungen getroffen:
- Gleichmäßiges „Aufteilen“ von Schülern auf die übrigen Klassen
- Zusammenlegung von Klassen
- Auflösung von Doppelbesetzungen
- Mehrarbeit von Lehrkräften
- Beaufsichtigung durch sozialpädagogisches Personal
2.2. Konzept ab dem zweiten Fehltag:
Folgende Rangfolge wird hier bei der Vertretung beachtet:
- Einsatz von Vertretungskräften aus dem Pool ‚Verlässliche Schule’
- Vertretungen durch Lehrkräfte, die in der jeweiligen Klasse unterrichten
- Vertretungen durch einen entsprechenden Fachlehrer
3. Regelung des Vertretungsunterrichts
3.1. Organisatorische Regelungen
- Die Lehrkräfte melden sich, wenn möglich, am Abend zuvor bei der Schulleitung krank.
- Tritt eine unverhoffte Krankheit oder ein sonstiger unvorhergesehener Zwischenfall ein, so melden sich die Betroffenen morgens zwischen 6:30 Uhr und 6:45 Uhr bei der Schulleitung ab.
- Die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit sollte so schnell wie möglich mitgeteilt werden.
- Bei Erkrankung ist es hilfreich, wenn die erkrankte Kollegin Hinweise für den zu vertretenden Unterricht gibt (so weit möglich).
- Ein Vertretungsplan wird spätestens ab 7:45 Uhr vor dem Sekretariat aushängen.
- Alle Kolleginnen nehmen Kenntnis vom Stand der Vertretungsplanung.
- Bei vorhersehbaren Vertretungen (Fortbildungen, Klassenfahrten oder sonstigen Beurlaubungen) stellt die zu vertretende Lehrkraft frühzeitig Planungsunterlagen/Material für den
Vertretungsunterricht zur Verfügung.
3.2. Inhaltliche Regelungen
Der Unterricht in einem bestimmten Fach soll nach den Vorgaben der ausfallenden Lehrkraft weitergeführt werden (s. o.).
- Absprache mit der Klassenlehrerin (Fachlehrer) der Parallelklasse;
- Bereitstellung von Vertretungsmaterial durch die Lehrerinnen der Parallelklassen (Arbeitspläne, Arbeitsblätter, Schulcurriculum);
- Klassenbucheinträge werden ständig auf dem neuesten Stand gehalten;
Für die Arbeit in der Klasse und die normalen Klassengeschäfte bei einer längeren Vertretungssituation muss die Vertretungslehrkraft Kenntnis haben, über
- Schülerliste
- Schülersituation allgemein
- Leistungsstand der Schüler
- Längerfristig erkrankte Schüler
- Auffälligkeiten (auch krankheitsbedingt) bei Schülern
- Klassenelternbeirat
- Telefonliste der Eltern/Erziehungsberechtigten
- Kenntnis der Verhaltensregeln bei Alarmsituationen
- Evtl. über bestehende Ritual
- Der Vertretungsunterricht mit dem entsprechenden Thema muss mit dem Hinweis „Vertretung“ ins Klassenbuch eingetragen werden.
4. Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
- Fortbildungen sollen vorrangig außerhalb der Unterrichtszeiten stattfinden. Die Teilnahme an ganztägigen/mehrtägigen Fortbildungen ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Teilnahme an der geplanten Fortbildung liegt im schulischen Interesse (Fortbildungskonzept).
- Die Vertretungssituation ist nicht durch gehäufte Krankheitsfälle ohnehin erschwert.
- Eine Information der vertretenden Kollegen über sinnvolle Aufgaben für die Schüler im Vertretungsunterricht ist gewährleistet.
- Da diese Termine – im Gegensatz zu Krankheitsvertretungen – längerfristig bekannt sind, wird die Betreuung hier sofort eingesetzt.
- Die Lehrerin/der Lehrer der zu betreuenden Klasse kümmert sich um das Material für die Betreuungszeit.
5. Besondere Veranstaltungen
(von Gesamtkonferenz, Schulkonferenz und Schulelternbeirat im Rahmen des erarbeiteten Schulprogramms genehmigt)
1.- 4. Stunde für die Klassen 1 und 2 und Vorklasse
1.- 5. Stunde für die Klassen 3 und 4
Täglich vier Stunden (Klassen 1 und 2), bzw. fünf Stunden (Klassen 3 und 4) Unterricht im Projekt
Wanderungen
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Wanderungen entsprechen der Dauer der vorgeschriebenen Anwesenheitspflicht der Kinder.
Vor Beginn einer Wanderung und danach ist kein Unterricht
Vorher und nachher ist kein Unterricht, die Kinder werden von den Klassenlehrerinnen betreut.
Bundesjugendspiele
Vorher und nachher ist kein Unterricht, die Kinder werden von den Klassenlehrerinnen betreut.
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Schultag zum Kennen lernen
Der Unterricht endet für alle Klassen um 9:35 Uhr. Die Schule organisiert gemeinsam mit dem Hort eine Notbetreuung.
unterrichtsfrei, keine Betreuung
Die Kinder gehen nach einem gemeinsamen Frühstück nach Hause.
Die Termine (soweit bekannt) werden den Eltern zu Beginn eines Halbjahres bekannt gegeben und auf der Homepage veröffentlicht.
6. Evaluation
Das Vertretungskonzept wird in einer Dienstbesprechung jährlich evaluiert und erneut den schulischen Gremien zur Zustimmung vorgelegt.